AGB der DANS Automotive & Consulting GmbH

 

Geschäftsbedingungen der
DANS Automotive & Consulting GmbH

nachfolgend DANS genannt

A) Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden der DANS UG für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der DANS sowie deren dazu von der DANS UG eingesetzten Vertragspartnern, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Tochtergesellschaften und Niederlassungen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Hiervon abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vorschriften oder sonstige Vorgaben der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von ihren Geschäftsbedingungen sind für die DANS nur bindend und werden von ihr nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  3. Kunden haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
  4. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG): Die DANS ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

  1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch eine von der DANS gegenüber dem Kunden zumindest in Textform erklärte Teilnahme-/ Anmelde- oder Angebotsannahmebestätigung zustande.
  2. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Leistungen der DANS einschließlich solcher, welche sich auf einen konkreten Leistungszeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen, stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potenzielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber der DANS abzugeben. Erfolgt nicht spätestens 5 Tage nach Zugang des Angebots eine Reaktion der DANS, gilt das Angebot als abgelehnt. Das von dem Kunden unterbreitete Angebot ist für ihn rechtsverbindlich und bindend, und zwar unabhängig davon, in welcher Form es unterbreitet wurde. Der Umfang der von der DANS bei Zustandekommen eines Vertrages zu erbringenden vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus der Teilnahme-/ Anmelde-/ Angebotsannahmebestätigung der DANS und ergänzend aus der Leistungsbe-schreibung des Angebots.

3. Preise, Zahlungen, Stornierung bei Zahlungsverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen der DANS vereinbarten Preise bei Bezahlung mit Kreditkarte, PayPal, Barzahlung oder sonstigen elektronischen Direktzahlungsmitteln sofort und ansonsten sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert zumindest in Textform vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht der DANS UG gegenüber dem Kunden, soweit dieser in Zahlungsverzug gerät. DANS ist dann u.a. berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gewollte Leistung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren, den ihr daraus entstehenden Schaden zu berechnen und von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die DANS berechtigt, neben Verzugszinsen und dem ansonsten ihr entstandenen Verzugsschaden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 10,- von dem Kunden zu verlangen.
  4. Bei einer nicht von der DANS zu vertretenden Lastschriftrückgabe ist die DANS berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von € 25,- und/oder ggf. eine andere Zahlungsweise (Lastschrift, Überweisung) von dem Kunden zu verlangen.

4. Aufrechnung

  1. Der DANS ist es gestattet, die Forderungen aus verschiedenen Bestellungen miteinander zu addieren und miteinander zu verrechnen.
  2. Guthaben aus Überzahlungen und Gutschriften aus z.B. der Stornierung und Teilgutschrift von Veranstaltungen werden von der DANS nicht verzinst.
  3. Kunden der DANS, die nicht als Verbraucher einen Vertrag mit der DANS abgeschlossen haben, sind zur Aufrechnung gegenüber der DANS UG nur berechtigt, wenn ihnen von der DANS unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zustehen.

5. Haftung

  1. Für von ihr verursachte Schäden haftet die DANS unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), dann jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die DANS nicht auf Schadensersatz.
  2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  3. Ist die Haftung der DANS ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Vermittelt die DANS Fremdleistungen Dritter, so obliegt die Haftung dafür, dass diese Fremdleistungen vertragsgemäß erbracht werden, dem Dritten.

6. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten von Kunden z. B. Name, Adresse, Postanschrift etc., werden von der DANS zum Zwecke der Vertragsausführung und – sofern der Kunde dem zugestimmt hat oder dies gesetzlich zulässig ist – für weitere Zwecke erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und gelöscht. Jegliche Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Soweit der Kunde der Nutzung seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten zugestimmt hat, kann er der weiteren Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten sowie der Speicherung dieser Daten jederzeit durch postalische Mitteilung an die DANS Automotive & Consulting GmbH, Oberkasseler Str. 117, 40545 Düsseldorf oder per E- Mail an daniel@ds-trackoaching.de widersprechen. Nach Erhalt dieses Widerspruchs wird die DANS die personenbezogenen Daten für die vorstehend genannten Zwecke nicht mehr nutzen oder speichern.
  3. Weiterhin ist der Kunde berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich Auskunft über die ihn betreffenden, bei der DANS gespeicherten Daten zu erhalten. Der Kunde hat auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Einer Löschung können u. U. gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke entgegenstehen. Nähere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung der DANS zu entnehmen, welche unter https://www.ds-trackcoaching.de/datenschutzerklaerung/ eingesehen, abgerufen und gespeichert werden können.

7. Stornierung von Veranstaltungen der DANS

  1. Für die Stornierung der Teilnahme an Veranstaltungen, die von der DANS selbst durchgeführt und nicht nur vermittelt werden, gilt folgendes: Eine Stornierungsanfrage muss mindestens in Textform, d.h. schriftlich, per E-Mail oder per Telefax an die DANS gerichtet werden. Soweit bei Vertragsabschluss keine abweichende Regelung vereinbart wurde gilt folgendes:
  • Bei einer Stornierungsanfrage, die spätestens 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der DANS eingeht, erfolgt die Stornierung der Buchung des Kunden, ohne dass Stornokosten anfallen.
  • Bei einer Stornierung zwischen dem 49 und 30 Tag vor Veranstaltungsbeginn, fallen Stornokosten zu Gunsten der DANS in Höhe von 50% des für die Buchung vereinbarten Preises an.
  • Bei einer Stornierung zwischen dem 29 und 15 Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornokosten zu Gunsten der DANS in Höhe von 80% des für die Buchung vereinbarten Preises an.
  • Bei einer Stornierung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornokosten zu Gunsten der DANS UG in Höhe von 100% des für die Buchung vereinbarten Preises an.
  1. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der DANS durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

8. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen 

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die DANS bzw. von ihr beauftragte Vertragspartner Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung anfertigen, auf denen auch deren Teilnehmer zu sehen oder zu hören sein können und dass die DANS berechtigt ist, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, es insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass sich auch von ihm auf die Veranstaltung mitgebrachte Begleitpersonen mit der vorstehend genannten Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen und deren Verwertung durch die DANS einverstanden erklären. Der Kunde stellt die DANS von Ansprüchen von ihm mitgebrachter Begleitpersonen frei, soweit sich diese darauf berufen, dass sie mit dieser Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen und deren Verwertung nicht einverstanden gewesen sein sollen.

9. Mindestalter der Teilnehmer

  1. Das Mindestalter für alle Teilnehmer liegt bei 16 Jahren. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, ist die Erklärung des Einverständnisses mit der Teilnahme des Minderjährigen sowie die Vorlage einer  Ausweiskopie mindestens eines Erziehungsberechtigten Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Veranstaltung zwingend erforderlich

10.Haftung des Kunden

  1. Der Kunde beteiligt sich auf eigene Gefahr an Veranstaltungen der DANS. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm, von ihm mitgebrachter Begleitpersonen oder von ihm benutzter Fahrzeuge verursachten Schäden.
  2. Der Kunde erklärt gegenüber anderen Teilnehmern der Veranstaltung und deren Helfern sowie gegenüber den Eigentümern bzw. Haltern von bei der Veranstaltung verwendeten Fahrzeugen den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und auch nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

11. Höhere Gewalt, Rücktrittsrecht der DANS

  1. Bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage von Veranstaltungen durch Dritte, wie z.B. eines Betreibers der Rennstrecke, auf der die Veranstaltung stattfinden soll, bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl und/oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden wichtigen Gründen ist die DANS berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Kunden der für die Teilnahme an der Veranstaltung vorgesehene Betrag nach Wahl der DANS in voller Höhe zurückerstattet oder für eine andere Veranstaltung der DANS gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der DANS sind ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ist der Sitz der DANS in Düsseldorf.
  2. Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz der DANS in Düsseldorf.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der DANS und ihren Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Besondere Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen (Teil B und C) für einzelne Leistungsarten oder der Vermittlung von Leistungen gelten ergänzend zu den in Teil A geregelten vorstehenden allgemeinen Bedingungen.

B) Besondere Bedingungen für die Vermietung von Fahrzeugen durch bzw.

der DANS

1. Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

  1. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Die von der DANS vermieteten Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge.
  2. Das gemietete Fahrzeug wird dem Kunden vollgetankt und in einwandfreiem, gereinigtem und betriebssicherem Zustand zu Beginn der vereinbarten Mietzeit übergeben. Der Kunde hat das Recht, das Fahrzeug vor Übernahme zu besichtigen. Beschädigungen oder Mängel sind (soweit erkennbar) im Voraus schriftlich anzuzeigen. Ausgenommen sind normale Gebrauchsspuren wie Kratzer, Steinschläge oder kleine Dellen an der Karosserie, sowie Schäden an der Folierung. Andernfalls gilt das Fahrzeug als ordnungs- und vertragsgemäß übergeben.

2. Vorzulegende Dokumente

  1. Der Kunde muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie ein ab Fahrzeugrückgabe mindestens 30 Tage gültiges und von der DANS akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Kunden ausgestellt sein. Kann der Kunde bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann die DANS vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3. Nutzung des Fahrzeugs

  1. Das Fahrzeug darf nur von dem Kunden geführt werden, der mit der DANS einen schriftlichen Mietvertrag dazu geschlossen hat und der der Vertragspartner der DANS ist. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte (ausgenommen davon sind Mitarbeiter, Helfer und Erfüllungsgehilfen der DANS) ist untersagt, soweit die DANS nicht vorher schriftlich ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Der Kunde mietet das Fahrzeug für das Befahren einer Rennstrecke im Rahmen einer Fahrsicherheitsveranstaltung an. Der Einsatz im Rahmen von Rennsportveranstaltungen, die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit und/oder zum Wettbewerb gegenüber anderen Teilnehmern, ist untersagt. Eine Ausnahme von dieser Vereinbarung bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Genehmigung der DANS.

4. Sicherheitsleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeuggruppe des gemieteten Fahrzeugs abhängig.

5. Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

  1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverzüglich die DANS UG in Kenntnis zu setzten und nach Rücksprache die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen – insbesondere bei Wildunfällen auf, sowie Abseits der Strecke muss nach Rücksprache die Polizei hinzugezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
  2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, die DANS UG unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln bzw. den Anweisung des Personals der DANS Folge zu leisten.
  3. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass er die Fragen der DANS zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten muss und den Unfallort nicht verlassen darf, bevor die erforderlichen und insbesondere für die DANS zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es der DANS zu ermöglichen, diese zu treffen.

6. Haftung des Kunden

  1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
  2. Der Kunde haftet insbesondere unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungs-vorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Kunde stellt die DANS von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der DANS erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der DANS für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese von dem Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 50 EUR (inkl. Umsatzsteuer), es sei denn der Kunde weist nach, dass der DANS ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der DANS ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  3. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubte Handlung. Für Mängel gilt dies allerdings nur, sofern die Vermieterin den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für schuldhafte Handlungen, die zu Schäden führten, soweit diese aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, sowie auch nicht für grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen seitens der DANS, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die zu sonstigen Schäden führten. Soweit die Haftung der DANS hiernach ausgeschlossen ist, gilt dieser Ausschluss auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Jeder Kunde haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden ursächlich zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen am Fahrzeug infolge unsachgemäßer Fahrweise.
  5. Grundlage der Haftung ist stets ein von der DANS einzuholendes Schadensgutachten. Die Vermieterin ist berechtigt, den tatsächlich entstandenen oder den fiktiven Schaden laut Gutachten gegen-über dem Kunden abzurechnen.

7. Vertragsbeendigung und Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Die DANS hat das Recht, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
      • unsachgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug,
      • falschen Angaben des Kunden zu seiner Person, oder
      • sonstiger schwerwiegender Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.
  1. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden fristlosen Kündigung steht diesem kein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Mietzinses zu. Schadensersatzansprüche der DANS bleiben unberührt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der DANS in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Kunde der DANS Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der DANS ein geringerer Schaden entstanden ist; der DANS ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  3. Gibt der Kunde das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die DANS zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
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